Erzieher und Erzieherinnen heute
Gegenwärtig ist der Ruf nach ganz vielen Erzieherinnen und Erziehern in aller Munde. Die Kapazitäten an Schulen werden ausgebaut und die einzelnen Bundesländer werben mit routinierter Selbstverständlichkeit bundesweit mit Stellenanzeigen, um den akuten Erzieherinnenmangel in Kindertageseinrichtungen mit qualifizierten Fachkräften ausgleichen zu können.
Der Beruf der Erzieherin ist heutzutage ein Dienstleistungsberuf geworden, der mit dem althergebrachten Bild einer sog. “Kindergärtnerin” nichts mehr zu tun hat.
Soziales Management, professionelle Entwicklungsbegleitung und Multitasking-Fähigkeiten gehören in dieses Berufsbild genau so wie das Bewusstsein, dass eine stabile und authentische Persönlichkeit für den Prozess der Erziehung unumgänglich ist. Darüber hinaus belegen einschlägige Studien eine hohe Korrelation zwischen dem Bildungsgrad von Erzieherinnen und Erziehern und qualitativen Bildungs- und Bindungsprozessen in sozialpädagogischen Arbeitsfeldern.
Deshalb sollten potentielle Bewerber für diesen Beruf folgende Voraussetzungen mitbringen:
– Fachliches Interesse an pädagogischen, psychologischen und soziologischen Fragestellungen im Zusammenhang mit sozialer Arbeit
– Persönliches und fachliches Interesse an mathematisch-naturwissenschaftlichen, philosophisch-religiösen, technischen und rechtlichen Fragestellungen rund um die soziale Arbeit
– Verantwortungsbewusstsein, Einsatzbereitschaft, Selbstkontrolle und Frustrationstoleranz
– Geduld, Kontaktfähigkeit und Einfühlungsvermögen
– Anpassungs- und Kooperationsfähikgeit
– Psychische und physische Belastbarkeit
– Gutes sprachliches Ausdrucksvermögen, sicheres Auftreten und selbstständiges Arbeiten
– Interesse an der Weiterentwicklung bereits vorhandener musisch-kreativer Fähigkeiten und Fertigkeiten
– Ausgeprägte intrinsische Motivation für persönliche und fachliche Weiterentwicklung
Für eine Aufnahme an einer Fachschule / Fachakademie für Sozialpädagogik werden deshalb in etlichen Bundesländer nicht nur ein bestimmter schulischer Notendurchschnitt und die Erläuterung der Motivation für diesen Beruf verlangt, sondern ebenso eine ärztliche Bescheinigung, insbesondere der beruflich anvertrauten Kinder und Jugendlichen wegen, über die Eignung für diesen Beruf. Nicht therapierte psychische Erkrankungen, Persönlichkeitsstörungen, starke körperliche Beeinträchtigungen (Herzfehler, schweres Asthma u.a.m.) und Charakterschwächen sind normalerweise Ausschlusskriterien für diesen Beruf. Manchen Bundesländern ist diese Tatsache aber kurioser Weise egal, was nicht gerade zu einer qualitativ hohen Ausbildung beiträgt.
Alle angehenden Erzieherinnen und Erzieher haben in jedem Fall ein “erweitertes Führungszeugnis” vorzulegen, welches zu Beginn der Ausbildung i.d.R. nicht älter als 3 Monate sein darf.
Der Abschluss, welcher mit der staatlichen Anerkennung zur Erzieherin / zum Erzieher gleichzeitig die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung verleiht, ist im Zusammenhang des “Deutschen Qualifikationsrahmens” auf dem Niveau der Stufe 6 verankert. Weitere Info’s dazu gibt es hier!
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