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Beurteilung von Schulleistungen

 

Für die Bewertung der schriftlichen und mündlichen Leistungen gelten im Allgemeinen die Ausführungen zu der sonst bekannten Notenskala:

    1 = sehr gut

      Die Note "sehr gut" soll erteilt werden, wenn die Leistung den Anforderungen im besonderen Maße entspricht, soz. eine besonders anzuerkennende Leistung!

    2 = gut

      Die Note "gut" soll erteilt werden, wenn die Leistung den Anforderungen voll entspricht, soz. eine den Durchschnitt überragende Leistung!

    3 = befriedigend

      Die Note "befriedigend" soll erteilt werden, wenn die Leistung im Allgemeinen den Anforderungen entspricht, soz. eine Leistung, die in jeder Hinsicht durchschnittlichen Anforderungen gerecht wird!

    4 = ausreichend

      Die Note "ausreichend" soll erteilt werden, wenn die Leistung zwar Mängel aufweist, aber im Ganzen den Anforderungen noch entspricht, soz. eine Leistung, die abgesehen von einzelnen Mängeln durchschnittlichen Anforderungen entspricht!

    5 = mangelhaft

      Die Note "mangelhaft" soll erteilt werden, wenn die Leistung den Anforderungen nicht entspricht, jedoch erkennen läßt, dass die notwendigen Grundkenntnisse vorhanden sind und die Mängel in absehbarer Zeit behoben werden könnten, soz. eine an erheblichen Mängeln leidende, insgesamt nicht mehr brauchbare Leistung!

    6 = ungenügend

      Die Note "ungenügend" soll erteilt werden, wenn die Leistung den Anforderungen nicht entspricht und selbst die Grundkenntnisse so lückenhaft sind, dass die Mängel in absehbarer Zeit nicht behoben werden könnten, soz. eine völlig unbrauchbare Leistung!

     

    Quellen:

      * Zeugnisordnung (i. d. jew. gültigen Fassung - Schleswig-Holstein)

      * vgl. u.a. einschlägige Prüfungsordnungen verschiedener Bildungseinrichtungen und Hochschulen in der Bundesrepublik Deutschland